Kündigung wegen geplanter Betriebsstillegung : BAG 2 AZR 477/95 v.10.10.1996

Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstillegung ist nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S. des § 1 Abs.2 KSchG bedingt, wenn es sich um eine endgültige, abschliessende Planung handelt; daran fehlt es, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch über eine Weiterveräusserung der Gesellschaft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (50 (1997) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.016 Betriebsstillegung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstillegung ist nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S. des § 1 Abs.2 KSchG bedingt, wenn es sich um eine endgültige, abschliessende Planung handelt; daran fehlt es, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch über eine Weiterveräusserung der Gesellschaftsanteile verhandelt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog