Pflegebedarf von Kindern : OGH 10 Ob S 2305/96k v.12.9.1996

Der Ausdruck "ohne weiter Prüfung" bezieht sich erkennbar zwar auf die Prüfung nach § 1 und § 2 EinstV, darf aber den dem Gesetz bzw. der Verordnung insgesamt immanenten Gedanken der Altersbezogenheit altersbedingter Pflege nicht ausser Acht lassen, d.h. auch der Pflegebedarf nach dieser N...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
3-053 Kind
3-056.2 Behinderte
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ausdruck "ohne weiter Prüfung" bezieht sich erkennbar zwar auf die Prüfung nach § 1 und § 2 EinstV, darf aber den dem Gesetz bzw. der Verordnung insgesamt immanenten Gedanken der Altersbezogenheit altersbedingter Pflege nicht ausser Acht lassen, d.h. auch der Pflegebedarf nach dieser Norm ist bei Kleinkindern insoweit nicht anzunehmen, als es sich um notwendige Verrichtungen handelt, die auch von gesunden (normalen) Kindern nicht selbständig vorgenommen werden (können).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog