GewO § 82 lit.g : OGH 8 Ob A 2240/96m v.29.8.1996
Die analoge Anwendung des § 82 lit.g dritter Tatbestand GewO für den Fall des unvorsichtigen Umgangs mit Strom, die infolge der taxativen Aufzählung der Entlassungsgründe in § 82 GewO nur vorsichtig in Frage kommt, setzt eine vorausgegangene Verwarnung voraus.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-915887 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |