GewO § 82 lit.g : OGH 8 Ob A 2240/96m v.29.8.1996

Die analoge Anwendung des § 82 lit.g dritter Tatbestand GewO für den Fall des unvorsichtigen Umgangs mit Strom, die infolge der taxativen Aufzählung der Entlassungsgründe in § 82 GewO nur vorsichtig in Frage kommt, setzt eine vorausgegangene Verwarnung voraus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-915887 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage