Karenzurlaubsgeld und Notstandshilfe : VwGH 95/08/0093 v.27.2.1996

Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld gilt in bezug auf die Geltendmachung von Notstandshilfe auch dann als "erschöpft", wenn die Mutter zugunsten des Vaters auf ihren bisherigen Bezug verzichtet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.4)
VerfasserIn: Dirschmied, Karl
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
36.05 Sozialhilfe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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