BPG § 10, ArbVG § 2 Abs.2Z.2 : OGH 9 Ob A 7/96 v.14.2.1996
Auch wenn sich die Abkoppelung der Wertanpassung einer Betriebspension von den Aktivbezügen durch eine Kollektivvertragsänderung möglicherweise in einer geringeren Erhöhung der Pensionsleistungen auswirken kann, kann sich der Pensionist nicht auf ein wohl erworbenes Recht auf eine Dienstordnungspens...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.116 Kollektivvertrag 35.083 Dienstordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch wenn sich die Abkoppelung der Wertanpassung einer Betriebspension von den Aktivbezügen durch eine Kollektivvertragsänderung möglicherweise in einer geringeren Erhöhung der Pensionsleistungen auswirken kann, kann sich der Pensionist nicht auf ein wohl erworbenes Recht auf eine Dienstordnungspension in Höhe einer bestimmten Fassung des Kollektivvertrages berufen. Der Schutz seines Vertrauens auf eine bestimmte Regelung umfasst auch die Möglichkeiten einer massvollen Änderung der Regelung im Sinne des § 2 Abs.2 ArbVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |