BPG § 10, ArbVG § 2 Abs.2Z.2 : OGH 9 Ob A 7/96 v.14.2.1996

Auch wenn sich die Abkoppelung der Wertanpassung einer Betriebspension von den Aktivbezügen durch eine Kollektivvertragsänderung möglicherweise in einer geringeren Erhöhung der Pensionsleistungen auswirken kann, kann sich der Pensionist nicht auf ein wohl erworbenes Recht auf eine Dienstordnungspens...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.116 Kollektivvertrag
35.083 Dienstordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch wenn sich die Abkoppelung der Wertanpassung einer Betriebspension von den Aktivbezügen durch eine Kollektivvertragsänderung möglicherweise in einer geringeren Erhöhung der Pensionsleistungen auswirken kann, kann sich der Pensionist nicht auf ein wohl erworbenes Recht auf eine Dienstordnungspension in Höhe einer bestimmten Fassung des Kollektivvertrages berufen. Der Schutz seines Vertrauens auf eine bestimmte Regelung umfasst auch die Möglichkeiten einer massvollen Änderung der Regelung im Sinne des § 2 Abs.2 ArbVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog