Tägliche Kontrollmeldungsanordnung bei Arbeitslosen : VfGH B 927/96 v.26.11.1996
Die Anordnung von täglichen Kontrollmeldungen zur Wahrung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld weicht in erheblichem Masse vom Grundsatz des § 49 Abs.1 erster Satz AlVG ab.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.11.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
342.722 Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Anordnung von täglichen Kontrollmeldungen zur Wahrung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld weicht in erheblichem Masse vom Grundsatz des § 49 Abs.1 erster Satz AlVG ab. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |