Betriebsübergang und Jubiläumsgeld : OLG Wien 8 Ra 279/97a v.10.10.1997, Revision unzulässig

Auch Leistungen, die in grösseren Zeitabschnitten zur Auszahlung gelangen, wie z.B. Sonderzahlungen, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Jubiläumsgelder oder Gratifikationen, zählen zum Entgelt. Da sohin auch Jubiläumsgelder Teil des Entgelts sind, greifen die Bestimmungen des AVRAG im Falle eines Betrieb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
65.016 Unternehmerwechsel
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch Leistungen, die in grösseren Zeitabschnitten zur Auszahlung gelangen, wie z.B. Sonderzahlungen, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Jubiläumsgelder oder Gratifikationen, zählen zum Entgelt. Da sohin auch Jubiläumsgelder Teil des Entgelts sind, greifen die Bestimmungen des AVRAG im Falle eines Betriebsübergangs.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog