Die Public-Concern-Klausel des kanadischen Umweltrechts

Das kanadische Umweltrecht enthält einen Mechanismus, wonach eine besondere Erlaubnispflicht und ein besonderes Prüfungsverfahren nur dann ausgelöst werden, wenn es gerade bezüglich eines konkreten Vorhabens zu öffentlicher Beunruhigung kommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Natur und Recht (19 (1997) Nr.10 S.487-489)
VerfasserIn: Determann, Lothar
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
323.32.009.01 Bürger: Mitbestimmung
301.153 Meinung, öffentliche
Region:Kanada
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das kanadische Umweltrecht enthält einen Mechanismus, wonach eine besondere Erlaubnispflicht und ein besonderes Prüfungsverfahren nur dann ausgelöst werden, wenn es gerade bezüglich eines konkreten Vorhabens zu öffentlicher Beunruhigung kommt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog