Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei 13.Monatsgehalt : BVerfG 1 BvR 1929/95 v.1.9.1997

Der Arbeitgeber hat bei der Kürzung eines 13.Monatsgehaltes aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten den arbeitsgerichtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten und zu wahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater ((1997) Nr.45)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.225 Sonderzahlung
331.817 Krankenstand
331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber hat bei der Kürzung eines 13.Monatsgehaltes aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten den arbeitsgerichtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten und zu wahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog