Beschäftigungsbewilligung für geringfügige Beschäftigung : VwGH 94/09/0203 v.13.2.1997

Aus § 4 Abs.3 Z.4 AuslBG ist abzuleiten, dass die Verwaltungsbehörden nur die Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Normen (als Prognoseentscheidung für die diesbezügliche Zuverlässigkeit des Arbeitgebers) im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zu prüfen haben. E...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
331.116 Beschäftigung, geringfügige
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus § 4 Abs.3 Z.4 AuslBG ist abzuleiten, dass die Verwaltungsbehörden nur die Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Normen (als Prognoseentscheidung für die diesbezügliche Zuverlässigkeit des Arbeitgebers) im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zu prüfen haben. Erwägungen, ob der Arbeitnehmer mit einer vorgesehenen, arbeitsrechtlich zulässigen Entlohnung seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, fallen nicht darunter.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog