Keine Freizügigkeit bei rein internem Sachverhalt : EuGH verb.Rs. C-64/96 u.C-65/96 v.5.6.1997
Eine Person, die Staatsangehöriger eines Drittlands und Ehegatte eines Arbeitnehmers mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats ist, kann sich nicht auf das Recht aus Art.11 Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.20 S.636-638)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zusammenfassung: | Eine Person, die Staatsangehöriger eines Drittlands und Ehegatte eines Arbeitnehmers mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats ist, kann sich nicht auf das Recht aus Art.11 Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft berufen, wenn der betreffende Arbeitnehmer niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |