Keine Freizügigkeit bei rein internem Sachverhalt : EuGH verb.Rs. C-64/96 u.C-65/96 v.5.6.1997

Eine Person, die Staatsangehöriger eines Drittlands und Ehegatte eines Arbeitnehmers mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats ist, kann sich nicht auf das Recht aus Art.11 Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.20 S.636-638)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Person, die Staatsangehöriger eines Drittlands und Ehegatte eines Arbeitnehmers mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats ist, kann sich nicht auf das Recht aus Art.11 Verordnung (EWG) Nr.1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft berufen, wenn der betreffende Arbeitnehmer niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog