Bildungskarenz als Aussteigerprämie

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, können sich ab 1998 für ein halbes bis ganzes Jahr karenzieren lassen. Während dieser Karenz wird dem Arbeitnehmer eine Art Bildungsprämie in der Höhe von 5565 Schilling im Monat aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung b...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
377.4 Fortbildung
374.7 Erwachsenenbildung
304 Sozialreform
658.14 Finanzierung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, können sich ab 1998 für ein halbes bis ganzes Jahr karenzieren lassen. Während dieser Karenz wird dem Arbeitnehmer eine Art Bildungsprämie in der Höhe von 5565 Schilling im Monat aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog