Zum Weiterbilden in Karenz : Nach der Baby-kommt die Bildungspause. Ab 1998 können Arbeiter und Angestellte in Karenz gehen, um sich weiterzubilden. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu

Ab 1998 können Arbeitnehmer bis zu einem Jahr lang in Karenz gehen, um sich weiterzubilden. Bei Nachweis der Fortbildung zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) ein monatliches Fortbildungsgeld von 5600 Schilling. Der Arbeitgeber muss zustimmen, das betriebliche Gehalt wird ausgesetzt, allerdings ist de...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
304 Sozialreform
351.83 Arbeitsrecht
377.4 Fortbildung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ab 1998 können Arbeitnehmer bis zu einem Jahr lang in Karenz gehen, um sich weiterzubilden. Bei Nachweis der Fortbildung zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) ein monatliches Fortbildungsgeld von 5600 Schilling. Der Arbeitgeber muss zustimmen, das betriebliche Gehalt wird ausgesetzt, allerdings ist dem Karenzierten die Rückkehr in die Firma garantiert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog