Schwedens Alkoholmonopol bleibt bestehen : Laut EuGH kein Verstoss gegen den EU-Vertrag

Das schwedische Einzelhandelsmonopol für den Vertrieb alkoholischer Getränke verstösst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht direkt gegen EU-Recht. Indessen müssen die Einfuhrbestimmungen angepasst werden, weil sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beschränken.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 24.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Wallström, Margot
Klassifikation:663.2 Getränk, alkoholisches
338.86 Monopol, öffentliches
341.176 EUGH
343.15 Urteil
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
382.5 Importbeschränkung
381.5 Einzelhandel
351.77 Gesundheitspolitik
Region:Schweden
EU
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