Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung einer Richtlinie : EuGH C-373/95 v.10.7.1997 - Maso
Ein Mitgliedstaat darf nach den Art.4 III und 10 Richtlinie 80/987/EWG den gleichzeitigen Bezug der durch die Richtlinie garantierten Beträge und einer Entschädigung wie der Mobilitätsentschädigung i.S. der Art.4 und 16 des Gesetzes Nr.223 vom 23.7.1991, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts e...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.17 S.530-534)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung 351.83 Entgeltsicherung 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Mitgliedstaat darf nach den Art.4 III und 10 Richtlinie 80/987/EWG den gleichzeitigen Bezug der durch die Richtlinie garantierten Beträge und einer Entschädigung wie der Mobilitätsentschädigung i.S. der Art.4 und 16 des Gesetzes Nr.223 vom 23.7.1991, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts eines entlassenen Arbeitnehmers in den drei Monaten dient, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgen, nicht ausschliessen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |