Die "Direktberechnung" - ein neues Kapitel der zwischenstaatlichen Pensionsfeststellung

Am 12.September 1995 wurde in Wien das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada im Bereich der Sozialen Sicherheit unterzeichnet. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 27.August 1996 ist das Zusatzabkommen gemäss seinem Art.III Abs.2 mit 1.Dezember 1996 in Kraft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (50 (1997) Nr.1 S.13-18)
VerfasserIn: Linka, Gerhard
Siedl, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
327 Zusammenarbeit, internationale
Region:Österreich
Kanada
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 12.September 1995 wurde in Wien das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada im Bereich der Sozialen Sicherheit unterzeichnet. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 27.August 1996 ist das Zusatzabkommen gemäss seinem Art.III Abs.2 mit 1.Dezember 1996 in Kraft getreten (BGBl.Nr.570/1996). Dieses Zusatzabkommen ist somit das erste bilaterale Abkommen Österreichs, das die "Direktberechnung" vorsieht, wodurch eine völlig neue Situation bei der Feststellung der österreichischen Pensionen eingetreten ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog