Ein Gesetz zur Prophylaxe : Das Gleichstellungsgesetz führt selten vor den Richter
Hohe Wellen hat das Gleichstellungsgesetz seit seiner Inkraftsetzung vor mehr als einem Jahr nicht geworfen. Trotz Verbandsklagerecht, welches Gewerkschaften und Frauenorganisationen zu rechtlichen Interventionen ermächtigt, mussten sich die Gerichte bisher nur selten mit Gleichstellungsklagen befas...
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 28.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit 301.172 Diskriminierung 331.881 Gewerkschaftspolitik 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hohe Wellen hat das Gleichstellungsgesetz seit seiner Inkraftsetzung vor mehr als einem Jahr nicht geworfen. Trotz Verbandsklagerecht, welches Gewerkschaften und Frauenorganisationen zu rechtlichen Interventionen ermächtigt, mussten sich die Gerichte bisher nur selten mit Gleichstellungsklagen befassen. Vor allem die Angst vor Arbeitsplatzverlust bringt nur wenige Betroffen auf Konfrontationslinie. Derzeit bereitet die Gewerkschaft SMUV ihre erste Verbandsklage vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |