Oberster Gerichtshof lehnt die Auslegung unklarer Verträge ab : OGH 8 Ob 2350/96p v.30.1.1997 / Der OGH will nicht mehr urteilen, wenn schlechtformulierte Vereinbarungen zum Streit zwischen Partnern führen

"Es kann nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofes sein, ein derart unklares und widersprüchliches Vertragswerk auszulegen. Es ist nicht seine Sache, die Sorglosigkeit von in derartigen Angelegenheiten versierten Vertragsparteien in eigener Sache zu sanieren. Es wäre vielmehr Aufgabe der am Absc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Baier, Anton
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:"Es kann nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofes sein, ein derart unklares und widersprüchliches Vertragswerk auszulegen. Es ist nicht seine Sache, die Sorglosigkeit von in derartigen Angelegenheiten versierten Vertragsparteien in eigener Sache zu sanieren. Es wäre vielmehr Aufgabe der am Abschluss derartiger Bauverträge Interessierten, ein einheitliches Vertragswerk zu erstellen".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog