Beleuchtung und Belichtung von Archivräumen : VwGH 96/02/0027, 0028 v.21.3.1997
Wird ein Archivraum täglich durchschnittlich ca. eine stunde benützt, wobei Bestellungen an die Zentrale weitergegeben, Belege eingeordnet oder Telefongespräche geführt werden, ist die Ansicht gerechtfertigt, dass in dem betreffenden Büroraum ein ständiger Arbeitsplatz im Sinne des § 1 Z.2 lit a AAV...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.10.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Archivraum täglich durchschnittlich ca. eine stunde benützt, wobei Bestellungen an die Zentrale weitergegeben, Belege eingeordnet oder Telefongespräche geführt werden, ist die Ansicht gerechtfertigt, dass in dem betreffenden Büroraum ein ständiger Arbeitsplatz im Sinne des § 1 Z.2 lit a AAV eingerichtet ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |