Beleuchtung und Belichtung von Archivräumen : VwGH 96/02/0027, 0028 v.21.3.1997

Wird ein Archivraum täglich durchschnittlich ca. eine stunde benützt, wobei Bestellungen an die Zentrale weitergegeben, Belege eingeordnet oder Telefongespräche geführt werden, ist die Ansicht gerechtfertigt, dass in dem betreffenden Büroraum ein ständiger Arbeitsplatz im Sinne des § 1 Z.2 lit a AAV...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein Archivraum täglich durchschnittlich ca. eine stunde benützt, wobei Bestellungen an die Zentrale weitergegeben, Belege eingeordnet oder Telefongespräche geführt werden, ist die Ansicht gerechtfertigt, dass in dem betreffenden Büroraum ein ständiger Arbeitsplatz im Sinne des § 1 Z.2 lit a AAV eingerichtet ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog