Persönliche Abhängigkeit von freien Verkaufsmitarbeitern : OGH 8 Ob A 2359/96m v.13.3.1997

Eine Arbeitspflicht kann auch im Sinne einer flexiblen Anwesenheitspflicht verstanden werden, insbesondere wenn die Erwartung des Arbeitgebers, dass jeweils 6 bis 8 Verkaufsmitarbeiter zur ordnungsgemässen Abwicklung der Verkaufsgespräche anwesend sein sollten, berücksichtigt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.11F Mitarbeiter, freie
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Arbeitspflicht kann auch im Sinne einer flexiblen Anwesenheitspflicht verstanden werden, insbesondere wenn die Erwartung des Arbeitgebers, dass jeweils 6 bis 8 Verkaufsmitarbeiter zur ordnungsgemässen Abwicklung der Verkaufsgespräche anwesend sein sollten, berücksichtigt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog