BGH erlaubt Deal im Strafprozess : Strafe darf aber nicht schon vor dem urteil genau feststehen / 4 Str 240/97
Verständigungen über die zu verhängende Strafe für den Fall eines Geständnisses seien rechtlich unbedenklich, wenn das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung berücksichtigt würden.
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.1 Strafprozessordnung
343.24/.29 Strafe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.1 Strafprozessordnung | Dokument Nr. A-913424 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |