BGH erlaubt Deal im Strafprozess : Strafe darf aber nicht schon vor dem urteil genau feststehen / 4 Str 240/97

Verständigungen über die zu verhängende Strafe für den Fall eines Geständnisses seien rechtlich unbedenklich, wenn das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung berücksichtigt würden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
343.24/.29 Strafe
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 343.1 Strafprozessordnung Dokument Nr. A-913424 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage