Betriebsrat entscheidet bei Überstundenausgleich mit : 1 ABR 16/97
Der Betriebsrat hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ein Mitspracherecht darüber, ob Überstunden, die Mitarbeiter geleistet haben, von der Firma bezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden.
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 28.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.81 Arbeitszeit 331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Betriebsrat hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ein Mitspracherecht darüber, ob Überstunden, die Mitarbeiter geleistet haben, von der Firma bezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |