Angestellte ex contractu - Anwendung des Ang-KollV : OGH 8 ObA 2167/96a v.28.11.1996

Für den Angestellten ex contractu kommt der jeweilige Angestellten-KollV nur dann zur Anwendung, wenn dieser sowie die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe unwiderruflich vereinbart worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.4)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für den Angestellten ex contractu kommt der jeweilige Angestellten-KollV nur dann zur Anwendung, wenn dieser sowie die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe unwiderruflich vereinbart worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog