ÖBB-Vorschrift - keine AN-Schutzvorschrift : OGH 10 ObS 2338/96p v.5.11.1996
Bei der Betriebsvorschrift V 3 der ÖBB handelt es sich um keine staatliche Eingriffsnorm / Für den Anspruch auf Integritätsabgeltung kommt es nur darauf an, dass AN-Schutzvorschriften grob fahrlässig im Rahmen des vom Arbeitgeber (AG) zu vertretenden und ihm zuzuordnenden Bereiches verletzt werden....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (47 (1997) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
35.083 Dienstordnung 656.2 ÖBB 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der Betriebsvorschrift V 3 der ÖBB handelt es sich um keine staatliche Eingriffsnorm / Für den Anspruch auf Integritätsabgeltung kommt es nur darauf an, dass AN-Schutzvorschriften grob fahrlässig im Rahmen des vom Arbeitgeber (AG) zu vertretenden und ihm zuzuordnenden Bereiches verletzt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |