ASchG § 49 Abs.1 Z.1, VO über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern : VwGH 97/02/0096 v.30.5.1997

Das Wort "täglich" kann nicht so verstanden werden, dass die Einwirkung "jeden" (Arbeits-)Tag erfolgen muss, weil sonst die nachfolgende Wendung "und nicht nur fallweise" inhaltsleer wäre. Vielmehr ist das Wort "täglich" dahin zu verstehen, dass damit eine Ein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-912400 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage