"Kronzeugenregelung" im EG-Kartellverfahren

Im ABlEG Nr.C 207 vom 18.7.1996, S.4 hat die Kommission eine Mitteilung über ihre zukünftige Praxis bei der Verhängung von Geldbussen in Kartellsachen veröffentlicht. Danach wird die Kommission gegenüber Unternehmen, die an rechtswidrigen Kartellabsprachen teilgenommen haben, ermässigte Geldbussen v...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (8 (1997) Nr.18 S.568-569)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
34.028 Verfahrensrecht
341.176 Kommission der EU
343.87 Strafnachlass
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im ABlEG Nr.C 207 vom 18.7.1996, S.4 hat die Kommission eine Mitteilung über ihre zukünftige Praxis bei der Verhängung von Geldbussen in Kartellsachen veröffentlicht. Danach wird die Kommission gegenüber Unternehmen, die an rechtswidrigen Kartellabsprachen teilgenommen haben, ermässigte Geldbussen verhängen, falls die Unternehmen mit der Kommission zusammengearbeitet haben und diese Zusammenarbeit zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog