Arbeitslosenversicherungspflicht unkündbar privatrechtlich Bediensteter : VfGH B 1205/96 v.12.6.1997

Die Einbeziehung bestimmter, in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherungspflicht ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, auch wenn bei diesen Personen das versicherte Risiko nicht oder nur in ganz seltenen Fällen zum Tragen kommen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.9 S.550-551)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
35.082/.083 Dienstrecht
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Einbeziehung bestimmter, in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherungspflicht ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, auch wenn bei diesen Personen das versicherte Risiko nicht oder nur in ganz seltenen Fällen zum Tragen kommen kann. Im Umstand, das nicht auch die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Personen in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind, ist dabei keine Verfassungswidrigkeit zu erblicken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog