Verhängung von Wiedereingliederungsmassnahmen : VwGH 95/08/0339 v.6.5.1997
Auch die Zuweisung zu einer Massnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf des Nachweise, dass der Arbeitslose ohne diese Wiedereingliederungsmassnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Dabei ist allerdings nicht nur darauf abzustel...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (51 (1997) Nr.4873)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
377.4 Fortbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch die Zuweisung zu einer Massnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf des Nachweise, dass der Arbeitslose ohne diese Wiedereingliederungsmassnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Dabei ist allerdings nicht nur darauf abzustellen, in welcher Weise sich der Arbeitslose selbst um eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt bemüht hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |