Verhängung von Wiedereingliederungsmassnahmen : VwGH 95/08/0339 v.6.5.1997

Auch die Zuweisung zu einer Massnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf des Nachweise, dass der Arbeitslose ohne diese Wiedereingliederungsmassnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Dabei ist allerdings nicht nur darauf abzustel...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (51 (1997) Nr.4873)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
377.4 Fortbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch die Zuweisung zu einer Massnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf des Nachweise, dass der Arbeitslose ohne diese Wiedereingliederungsmassnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Dabei ist allerdings nicht nur darauf abzustellen, in welcher Weise sich der Arbeitslose selbst um eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt bemüht hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog