Arbeitslosengeldschädliches Studium trotz Nichtinskription : VwGH 96/08/0145 (früher: 95/08/0202) v.18.3.1997

Ergibt sich, dass jedenfalls ein Studierender, der nach § 10 Abs.1 in Verbindung mit § 6 und § 13 AHStG der Universität durch die Inskription nach seiner Aufnahme als ordentlicher Hörer in Form der Immatrikulation meldet, dass er das gewählte ordentliche Studium im betreffenden Semester beginnen ode...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
378.14 Studium
378.141 Immatrikulation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ergibt sich, dass jedenfalls ein Studierender, der nach § 10 Abs.1 in Verbindung mit § 6 und § 13 AHStG der Universität durch die Inskription nach seiner Aufnahme als ordentlicher Hörer in Form der Immatrikulation meldet, dass er das gewählte ordentliche Studium im betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde, so lange nicht als arbeitslos gilt, als er nicht in der nach den studienrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Form (nämlich der Exmatrikulation) die Beendigung seines Studiums wirksam dokumentiert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog