Verjährung von Überstunden bei Freizeitausgleich : OLG Wien 10 Ra 114/97a v.23.6.1997, Revision unzulässig
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verrechnung offener Überstunden und zusätzlich zu gewährender Freizeit ohne nähere Absprache gewissermassen "in laufender Rechnung", tritt -ähnlich wie bei einer Kontokorrentabrede - eine Fälligkeit des jeweiligen Überstundenguthabens nicht ein...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.845 Freizeit 331.13 Kündigung: Arbeit 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verrechnung offener Überstunden und zusätzlich zu gewährender Freizeit ohne nähere Absprache gewissermassen "in laufender Rechnung", tritt -ähnlich wie bei einer Kontokorrentabrede - eine Fälligkeit des jeweiligen Überstundenguthabens nicht ein und die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer ein Freizeitausgleichsguthaben vereinbarungsgemäss verbrauchen müsste oder wenn feststeht, dass die von den Parteien bisher erwartete künftige Verrechnung nicht mehr möglich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |