Konsumentenschützer zeigen Mobilkom an : Proteste gegen 30 Schilling "Strafgebühr" / VKI: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Diese Änderung der Geschäftsbedingungen hätte laut VKI von der Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384.11 Mobiltelefon
336.28 Gebühr
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
65.02 Geschäftsbedingung
338.85 Monopol
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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