Lohnzahlung nach Krankmeldung : OLG Wien 10 Ra 148/97a v.23.6.1997, Revision unzulässig
Schickschuld wird anerkannt, wenn der Arbeitnehmer am Lohnzahlungstag in der Betriebsstätte nicht anwesend ist oder bei erfolgter Krankmeldung des Arbeitnehmers, wobei es rechtlich völlig irrelevant ist, ob der nach erfolgter Krankmeldung abwesende Arbeitnehmer auf Grund seines Gesundheitszustandes...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
331.817 Dienstverhinderung 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Schickschuld wird anerkannt, wenn der Arbeitnehmer am Lohnzahlungstag in der Betriebsstätte nicht anwesend ist oder bei erfolgter Krankmeldung des Arbeitnehmers, wobei es rechtlich völlig irrelevant ist, ob der nach erfolgter Krankmeldung abwesende Arbeitnehmer auf Grund seines Gesundheitszustandes allenfalls in der Lage gewesen wäre, das Geld zu holen. Erfolgte eine Krankmeldung des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber jedenfalls zur Übersendung des Entgelts an ihn verpflichtet. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |