Lohnzahlung nach Krankmeldung : OLG Wien 10 Ra 148/97a v.23.6.1997, Revision unzulässig

Schickschuld wird anerkannt, wenn der Arbeitnehmer am Lohnzahlungstag in der Betriebsstätte nicht anwesend ist oder bei erfolgter Krankmeldung des Arbeitnehmers, wobei es rechtlich völlig irrelevant ist, ob der nach erfolgter Krankmeldung abwesende Arbeitnehmer auf Grund seines Gesundheitszustandes...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.817 Dienstverhinderung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Schickschuld wird anerkannt, wenn der Arbeitnehmer am Lohnzahlungstag in der Betriebsstätte nicht anwesend ist oder bei erfolgter Krankmeldung des Arbeitnehmers, wobei es rechtlich völlig irrelevant ist, ob der nach erfolgter Krankmeldung abwesende Arbeitnehmer auf Grund seines Gesundheitszustandes allenfalls in der Lage gewesen wäre, das Geld zu holen. Erfolgte eine Krankmeldung des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber jedenfalls zur Übersendung des Entgelts an ihn verpflichtet.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog