Nachträgliche Auflage zum Arbeitnehmerschutz bei Betriebsanlage : VwGH 95/04/0095 v.8.10.1997

(ANSchG 1972 § 27 Abs.5, GewO 1994 § 79 Abs.1) / ...bietet diese Bestimmung keine Rechtsgrundlage dafür, dem Arbeitgeber eine Gestaltung der Arbeitsplätze - ohne Rücksicht auf das für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer unbedingt notwendige Mass - nach den neuesten Erkenntnisse...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
658.2 Betriebsanlage
331.015 Ergonomie
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ANSchG 1972 § 27 Abs.5, GewO 1994 § 79 Abs.1) / ...bietet diese Bestimmung keine Rechtsgrundlage dafür, dem Arbeitgeber eine Gestaltung der Arbeitsplätze - ohne Rücksicht auf das für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer unbedingt notwendige Mass - nach den neuesten Erkenntnissen der Ergonomie vorzuschreiben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog