Wirtschaftliches Urlaubsdiktat durch Betriebssperre : ASG Wien 18 Cga 148/96g v.14.1.1997, rk

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen ihm vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Termin für einen Betriebsurlaub abzulehnen und stichhaltige Gründe dafür anzugeben, "weil sonst" der Arbeitgeber die Zustimmung zum Betriebsurlaub annehmen könnte / Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflicht...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen ihm vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Termin für einen Betriebsurlaub abzulehnen und stichhaltige Gründe dafür anzugeben, "weil sonst" der Arbeitgeber die Zustimmung zum Betriebsurlaub annehmen könnte / Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, für die Zeit einer Betriebssperre unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog