Wirtschaftliches Urlaubsdiktat durch Betriebssperre : ASG Wien 18 Cga 148/96g v.14.1.1997, rk
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen ihm vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Termin für einen Betriebsurlaub abzulehnen und stichhaltige Gründe dafür anzugeben, "weil sonst" der Arbeitgeber die Zustimmung zum Betriebsurlaub annehmen könnte / Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflicht...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen ihm vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Termin für einen Betriebsurlaub abzulehnen und stichhaltige Gründe dafür anzugeben, "weil sonst" der Arbeitgeber die Zustimmung zum Betriebsurlaub annehmen könnte / Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, für die Zeit einer Betriebssperre unbezahlten Urlaub zu nehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |