Keine aliquote Anrechnung der Urlaubsbeihilfe bei der Urlaubsentschädigung : OGH 9 Ob A 75/97p v.26.3.1997

Wurde bereits eine für das laufende Kalenderjahr gebührende Urlaubsbeihilfe gewährt und ist diese nicht rückforderbar, so ist sie auch bei der Urlaubsentschädigung nicht anzurechnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex (8 (1997) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde bereits eine für das laufende Kalenderjahr gebührende Urlaubsbeihilfe gewährt und ist diese nicht rückforderbar, so ist sie auch bei der Urlaubsentschädigung nicht anzurechnen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog