Ausserstreitstellung der Betriebseigenschaft nach BR-Wahlanfechtung wegen fehlender Betriebseigenschaft : OGH 9 Ob A 94/97g v.14.5.1997
Die nachträgliche Ausserstreitstellung oder der Eintritt der Betriebseigenschaft saniert eine allfällige unzulässige BR-Wahl nicht. Die Unzulässigkeit ist nur dann zu verneinen, wenn im Zeitpunkt der angefochtenen Wahl ein Betrieb vorhanden war, so dass die BR-Wahl in diesem Zeitpunkt nicht unzuläss...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4868)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.09.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die nachträgliche Ausserstreitstellung oder der Eintritt der Betriebseigenschaft saniert eine allfällige unzulässige BR-Wahl nicht. Die Unzulässigkeit ist nur dann zu verneinen, wenn im Zeitpunkt der angefochtenen Wahl ein Betrieb vorhanden war, so dass die BR-Wahl in diesem Zeitpunkt nicht unzulässig war. Durch den erst späteren Eintritt der Betriebsqualifikation werden nur die Voraussetzungen für eine neue zulässige BR-Wahl geschaffen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |