Ausserstreitstellung der Betriebseigenschaft nach BR-Wahlanfechtung wegen fehlender Betriebseigenschaft : OGH 9 Ob A 94/97g v.14.5.1997

Die nachträgliche Ausserstreitstellung oder der Eintritt der Betriebseigenschaft saniert eine allfällige unzulässige BR-Wahl nicht. Die Unzulässigkeit ist nur dann zu verneinen, wenn im Zeitpunkt der angefochtenen Wahl ein Betrieb vorhanden war, so dass die BR-Wahl in diesem Zeitpunkt nicht unzuläss...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4868)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.09.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahl
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die nachträgliche Ausserstreitstellung oder der Eintritt der Betriebseigenschaft saniert eine allfällige unzulässige BR-Wahl nicht. Die Unzulässigkeit ist nur dann zu verneinen, wenn im Zeitpunkt der angefochtenen Wahl ein Betrieb vorhanden war, so dass die BR-Wahl in diesem Zeitpunkt nicht unzulässig war. Durch den erst späteren Eintritt der Betriebsqualifikation werden nur die Voraussetzungen für eine neue zulässige BR-Wahl geschaffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog