Tarifliche Unkündbarkeit Teilzeitbeschäftigter nach langjähriger Beschäftigung : BAG 2 AZR 175/96 v.13.3.1997

Eine Tarifnorm, die für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sogenannte tarifvertragliche Unkündbarkeit) bei Teilzeitbeschäftigten die Zurücklegung einer längeren Dienstzeit fordert als bei Vollzeitbeschäftigten, verstösst gegen den Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (50 (1997) Nr.32 S.1621-1622)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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