Tarifliche Unkündbarkeit Teilzeitbeschäftigter nach langjähriger Beschäftigung : BAG 2 AZR 175/96 v.13.3.1997
Eine Tarifnorm, die für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sogenannte tarifvertragliche Unkündbarkeit) bei Teilzeitbeschäftigten die Zurücklegung einer längeren Dienstzeit fordert als bei Vollzeitbeschäftigten, verstösst gegen den Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (50 (1997) Nr.32 S.1621-1622)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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