Tarifliche Unkündbarkeit Teilzeitbeschäftigter nach langjähriger Beschäftigung : BAG 2 AZR 175/96 v.13.3.1997
Eine Tarifnorm, die für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sogenannte tarifvertragliche Unkündbarkeit) bei Teilzeitbeschäftigten die Zurücklegung einer längeren Dienstzeit fordert als bei Vollzeitbeschäftigten, verstösst gegen den Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (50 (1997) Nr.32 S.1621-1622)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.135 Kündigungsschutz 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit | Dokument Nr. A-910106 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |