Warnpflicht des Rechtsanwaltes bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung : OGH 6 Ob 2174/96s v.18.12.1996
Teilt ein Klient dem Rechtsanwalt lediglich mit, er habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gehört es zu dessen mit der vertraglichen Hauptpflicht in untrennbarem Zusammenhang stehenden vertraglichen Nebenpflichten, die Deckungssumme entweder mit der Versicherung oder durch Einsichtnahme i...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.8a S.451-452)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwalt
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.03 Rechtsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Teilt ein Klient dem Rechtsanwalt lediglich mit, er habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gehört es zu dessen mit der vertraglichen Hauptpflicht in untrennbarem Zusammenhang stehenden vertraglichen Nebenpflichten, die Deckungssumme entweder mit der Versicherung oder durch Einsichtnahme in die Versicherungspolizze abzuklären. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB betrifft das Verschulden, der Beweis der Kausalität obliegt weiterhin dem Gläubiger. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |