Warnpflicht des Rechtsanwaltes bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung : OGH 6 Ob 2174/96s v.18.12.1996

Teilt ein Klient dem Rechtsanwalt lediglich mit, er habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gehört es zu dessen mit der vertraglichen Hauptpflicht in untrennbarem Zusammenhang stehenden vertraglichen Nebenpflichten, die Deckungssumme entweder mit der Versicherung oder durch Einsichtnahme i...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.8a S.451-452)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.03 Rechtsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Teilt ein Klient dem Rechtsanwalt lediglich mit, er habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gehört es zu dessen mit der vertraglichen Hauptpflicht in untrennbarem Zusammenhang stehenden vertraglichen Nebenpflichten, die Deckungssumme entweder mit der Versicherung oder durch Einsichtnahme in die Versicherungspolizze abzuklären. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB betrifft das Verschulden, der Beweis der Kausalität obliegt weiterhin dem Gläubiger.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog