Einschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs gegenüber Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten : EuGH C-398/95 v.5.6.1997 - Ausschluss der Option zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die Tourismus- und Reisebüros - gleichgültig, wo sie niedergelassen sind - dadurch, dass sie den Beteiligten als Rechtsform verbindlich das Arbeitsverhältnis vorschreibt, daran hindert einem Fremdenführer aus einem anderen Mitgliedstaat, der in dem erstgenannten M...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.8 S.277-279)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
330.123.6 Dienstleistung 380.833 Reisebüro 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die Tourismus- und Reisebüros - gleichgültig, wo sie niedergelassen sind - dadurch, dass sie den Beteiligten als Rechtsform verbindlich das Arbeitsverhältnis vorschreibt, daran hindert einem Fremdenführer aus einem anderen Mitgliedstaat, der in dem erstgenannten Mitgliedstaat die Erlaubnis für die Ausübung dieses Berufs besitzt, einen Dienstleistungsvertrag zu schliessen, stellt eine Behinderung im Sinne von Artikel 59 EG-Vertrag dar. Eine solche Regelung kann nicht aus Gründen des allgemeinen Interesses an der Wahrung des Arbeitsfriedens als Mittel, eines Tarifkonflikts zu beenden und so negative Auswirkungen auf einen Wirtschaftszweig und damit auf die Wirtschaft des Landes zu verhindern, gerechtfertigt sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |