Einschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs gegenüber Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten : EuGH C-398/95 v.5.6.1997 - Ausschluss der Option zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag

Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die Tourismus- und Reisebüros - gleichgültig, wo sie niedergelassen sind - dadurch, dass sie den Beteiligten als Rechtsform verbindlich das Arbeitsverhältnis vorschreibt, daran hindert einem Fremdenführer aus einem anderen Mitgliedstaat, der in dem erstgenannten M...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.8 S.277-279)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
330.123.6 Dienstleistung
380.833 Reisebüro
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die Tourismus- und Reisebüros - gleichgültig, wo sie niedergelassen sind - dadurch, dass sie den Beteiligten als Rechtsform verbindlich das Arbeitsverhältnis vorschreibt, daran hindert einem Fremdenführer aus einem anderen Mitgliedstaat, der in dem erstgenannten Mitgliedstaat die Erlaubnis für die Ausübung dieses Berufs besitzt, einen Dienstleistungsvertrag zu schliessen, stellt eine Behinderung im Sinne von Artikel 59 EG-Vertrag dar. Eine solche Regelung kann nicht aus Gründen des allgemeinen Interesses an der Wahrung des Arbeitsfriedens als Mittel, eines Tarifkonflikts zu beenden und so negative Auswirkungen auf einen Wirtschaftszweig und damit auf die Wirtschaft des Landes zu verhindern, gerechtfertigt sein.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog