Aushang der Arbeitszeit : VwGH 97/11/0028 v.16.5.1997
Mit dem Hinweis, die fehlenden Aushänge würden durch aufgelegte Mappen ersetzt, kann der Arbeitgeber - anders als im umgekehrten Fall von Aushang statt Auflage - die Tatbildmässigkeit der ihn zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nicht mit Erfolg in Frage stellen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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