Aushang der Arbeitszeit : VwGH 97/11/0028 v.16.5.1997
Mit dem Hinweis, die fehlenden Aushänge würden durch aufgelegte Mappen ersetzt, kann der Arbeitgeber - anders als im umgekehrten Fall von Aushang statt Auflage - die Tatbildmässigkeit der ihn zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nicht mit Erfolg in Frage stellen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-909865 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |