Die verfassungsrechtliche Lage und die Autonomiebestrebungen Sloweniens im jugoslawischen Staat 1918-1941

Nach der Vereinigung des SHS-Staates mit dem Königreich Serbien am 1.Dezember 1918 zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (Kraljevina Srba, Hrvata i Slovenaca) (im weiteren: Königreich SHS) begann sich der auf dem nationalen Unitarismus beruhende staatliche Zentralismus durchzusetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Osthefte (39 (1997) Nr.1 S.5-42)
VerfasserIn: Stiplovsek, Miroslav
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323 Innenpolitik
93 Geschichte
35.072.1 Autonomie: Verwaltung
342.4 Verfassung
321.6/.8 Monarchie
341.231 Unabhängigkeit: Staat
Region:Slowenien
Jugoslawien
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