Haftung für falsches Sachverständigengutachten - Mitverschulden des Darlehensgebers : OGH 7 Ob 513/96 v.20.11.1996

Den Sachverständigen trifft eine objektivrechtliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition (hier: Kreditvergabe) bilden wird. Hätte einem sachkundigen Bankangestellten schon bei oberflächlicher Betrachtung des Guta...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Sachverständigen trifft eine objektivrechtliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition (hier: Kreditvergabe) bilden wird. Hätte einem sachkundigen Bankangestellten schon bei oberflächlicher Betrachtung des Gutachtens die Unrichtigkeit des Gutachtens auffallen müssen, ist diese Sorgfaltswidrigkeit jener des Sachverständigen etwa gleichwertig anzusehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog