Verweigerung von Überstunden : ASG Wien 1 Cga 40/96z v.12.3.1997, rk
Wurde einem Arbeitnehmer bereits einen Monat im Voraus die Notwendigkeit von der Erbringung von Überstunden bekannt gegeben, stellt weder ein (nicht akuter) Zahnarzttermin noch die Abholung eines in Reparatur befindlichen Autos vom Ausland ein berücksichtigungswürdiges Interesse des Arbeitnehmers da...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.817 Dienstverhinderung 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wurde einem Arbeitnehmer bereits einen Monat im Voraus die Notwendigkeit von der Erbringung von Überstunden bekannt gegeben, stellt weder ein (nicht akuter) Zahnarzttermin noch die Abholung eines in Reparatur befindlichen Autos vom Ausland ein berücksichtigungswürdiges Interesse des Arbeitnehmers dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |