AngG § 27 Z.2 : OGH 8 Ob A 2102/96t v.12.9.1996
Die Verwirklichung des Entlassungsgrundes der Unfähigkeit setzt schlechthin Unverwendbarkeit des Arbeitnehmers voraus. Die Behauptung allein, der Arbeitnehmer habe etwa ein halbes Jahr hindurch das vorgegebene Arbeitsziel nicht erreicht, stellt diesen Entlassungsgrund nicht ausreichend dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-909410 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |