Antwortpflicht des Dienstgebers bei Urlaubswunsch : OGH 9 Ob A 29/97y v.5.3.1997

War bislang eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers zum Urlaubswunsch der Arbeitnehmer nicht notwendig und wurde ihm bei entsprechender Organisation IdR nicht entgegengetreten, muss der Arbeitgeber den Urlaub ausdrücklich ablehnen. Andernfalls kommt die Urlaubsvereinbarung konkludent zustande...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.8)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Urlaub
65.012.45 Unternehmensinformation
340.141 Gewohnheitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:War bislang eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers zum Urlaubswunsch der Arbeitnehmer nicht notwendig und wurde ihm bei entsprechender Organisation IdR nicht entgegengetreten, muss der Arbeitgeber den Urlaub ausdrücklich ablehnen. Andernfalls kommt die Urlaubsvereinbarung konkludent zustande.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog