Abfertigung nach langer Krankheit ohne Entgeltanspruch : OGH 9 Ob A 30/97w v.26.3.1997

§ 23 Abs.1 AngG macht den gestaffelten Abfertigungsanspruch von der ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses abhängig. Diese ununterbrochene Dauer ist durch den rechtlichen Bestand des Dienstverhältnisses gekennzeichnet, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung. Auch im Falle eines info...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.08.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.817 Dienstverhinderung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 23 Abs.1 AngG macht den gestaffelten Abfertigungsanspruch von der ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses abhängig. Diese ununterbrochene Dauer ist durch den rechtlichen Bestand des Dienstverhältnisses gekennzeichnet, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung. Auch im Falle eines infolge längerer Erkrankung eintretenden Entfalls der Entgeltfortzahlung hat nichts anderes zu gelten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog