Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei fristwidriger Selbstkündigung durch Arbeitnehmer : OGH 8 Ob A 2134/96y v.27.6.1996

Der Schutzcharakter des Arbeitsrechts geht nicht so weit, dass der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer gegenüber seinen eigenen (Kündigungs-)Erklärungen zu schützen und ihn auf allfällige nachteilige Folgen aufmerksam zu machen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Schutzcharakter des Arbeitsrechts geht nicht so weit, dass der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer gegenüber seinen eigenen (Kündigungs-)Erklärungen zu schützen und ihn auf allfällige nachteilige Folgen aufmerksam zu machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog