Begriff der Frühgeburt : BAG 5 AZR 329/96 v.12.3.1997

Wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs.1 MuSchG. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (52 (1997) Nr.30 S.1538-1539)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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